100 Stück im Pack
Preis per Pack
Achtung! Seit dem 01.01.24 ist das EinwegKunststoffFondsGesetz mit verpflichtender Abgabe von + 4,34 €/kg
Netto-Ballongewicht in Kraft. Ausgenommen sind Luftballons für industrielle oder gewerbliche Verwendungszwecke.
Diese Kosten werden zusätzlich in Rechnung gestellt und sind nicht rabattierbar.